Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am 09.11.2023 zu Ra 2023/06/0119 ein Erkenntnis gefällt, das die Rechte von Landwirten im Kontext von Bauprojekten in ihrer unmittelbaren Nähe stärkt. Im spezifischen Fall ging es um den Einspruch eines Landwirts gegen ein Bauprojekt in Birgitz, Tirol, das unmittelbar an sein landwirtschaftlich genutztes Grundstück grenzt.
Der Landwirt hatte gegen das Bauvorhaben, das eine Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten und eine Tiefgarage umfasst, Einspruch erhoben. Er argumentierte, dass die geplante Wohnnutzung direkt neben seinem Stallbetrieb zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch sowie Fliegen- und Staubbelastung führen würde. Das Landesverwaltungsgericht Tirol wies seine Beschwerde zunächst ab, weil der Landwirt nicht konkret genug dargelegt hatte, welche zulässigen Emissionen seines Betriebs durch die neue Bebauung unzulässig würden.
Der VwGH hob dieses Urteil jedoch auf und kritisierte, dass die untere Instanz dem Landwirt nicht die Möglichkeit gab, seine Einwände hinreichend zu präzisieren und notwendige Beweise anzubieten. Dies stelle eine Verletzung des Verfahrensrechts dar, da der Landwirt im Bauverfahren gemäß § 33 Abs. 5 der Tiroler Bauordnung 2022 berechtigt ist, die Zulässigkeit von auf seinen Betrieb einwirkenden Immissionen geltend zu machen.
**Für Laien bedeutet dies:** Das Urteil betont die Bedeutung des Immissionsschutzes für bestehende landwirtschaftliche Betriebe, wenn neue Bauvorhaben geplant sind. Die Entscheidung unterstreicht, dass Behörden verpflichtet sind, Einwendungen von Nachbarn sorgfältig zu prüfen und diesen gegebenenfalls zu ermöglichen, ihre Bedenken adäquat zu untermauern. Dies schützt Landwirte vor potenziell nachteiligen Entwicklungen ihrer unmittelbaren Umgebung durch neue Bauprojekte.
Unsere Kanzlei steht bereit, um Sie in ähnlichen Fällen zu unterstützen und Ihre Rechte als betroffene Nachbarn in Bauverfahren zu verteidigen, insbesondere in den Regionen Tirol und Vorarlberg. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und sicherzustellen, dass Ihre Stimme in Planungs- und Genehmigungsverfahren gehört wird.