In der Entscheidung vom 5. Februar 2024 zu Ra 2023/06/0024 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol betrachtet, das eine Beschwerde gegen das Betreten einer Liegenschaft durch Behördenvertreter zur Inspektion einer ohne Baugenehmigung errichteten Solaranlage abgewiesen hatte. Der VwGH hob das Erkenntnis aufgrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften auf und wies darauf hin, dass die Behörden das Grundstück des Beschwerdeführers ohne angemessene Begründung und ohne dessen Zustimmung betraten.
Der Fall drehte sich um die Frage, ob die Baubehörde berechtigt war, die Liegenschaft zu betreten, um eine Solaranlage zu vermessen, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurde. Der VwGH kritisierte, dass die Notwendigkeit dieses Eingriffs nicht ausreichend begründet wurde, besonders da bereits vorhandene Dokumentationen und eine vorherige Inspektion ähnliche Ergebnisse erbracht hatten.
**Für Laien bedeutet dies:** Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes privater Eigentumsrechte gegenüber staatlichen Eingriffen. Sie betont, dass behördliche Maßnahmen, insbesondere das Betreten von Privatgrundstücken, einer strengen Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch Behörden in ähnlichen Fällen haben.
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