VwGH urteilt zu Befehlsgewalt und Eigentumsrecht

VwGH stoppt unangekündigte
behördliche Eingriffe
auf Privatgrundstücken
arrow

Verwaltungsgerichtshof stoppt unzulässigen behördlichen Eingriff bei unangekündigtem Betreten von Privatgrund

In der Entscheidung vom 5. Februar 2024 zu Ra 2023/06/0024 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol betrachtet, das eine Beschwerde gegen das Betreten einer Liegenschaft durch Behördenvertreter zur Inspektion einer ohne Baugenehmigung errichteten Solaranlage abgewiesen hatte. Der VwGH hob das Erkenntnis aufgrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften auf und wies darauf hin, dass die Behörden das Grundstück des Beschwerdeführers ohne angemessene Begründung und ohne dessen Zustimmung betraten.

Der Fall drehte sich um die Frage, ob die Baubehörde berechtigt war, die Liegenschaft zu betreten, um eine Solaranlage zu vermessen, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurde. Der VwGH kritisierte, dass die Notwendigkeit dieses Eingriffs nicht ausreichend begründet wurde, besonders da bereits vorhandene Dokumentationen und eine vorherige Inspektion ähnliche Ergebnisse erbracht hatten.

**Für Laien bedeutet dies:** Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes privater Eigentumsrechte gegenüber staatlichen Eingriffen. Sie betont, dass behördliche Maßnahmen, insbesondere das Betreten von Privatgrundstücken, einer strengen Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch Behörden in ähnlichen Fällen haben.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in Fragen des Baurechts und im Umgang mit behördlichen Eingriffen zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen und sicherzustellen, dass behördliche Maßnahmen gerechtfertigt und rechtskonform sind, besonders in Tirol und Vorarlberg.

Zurück zur Übersicht
Ablauf

Wir bieten effektive Lösungen für Ihre Baurechtsfragen. 

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
Unser Ablauf
Kontaktdaten

Wir sind für Sie da unter:
kanzlei@finkimrecht.at
Telefon: +43541264640

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
Kontakt
Neuigkeiten

Erfahren Sie alle wichtigen Neuigkeiten aus dem Baurecht.

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
News

Wir helfen
Ihnen gerne

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Baurechtsfragen

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in ähnlichen Fällen zu beraten und Ihre Rechte in Bau- und Veranstaltungssicherheitsangelegenheiten in Tirol und Vorarlberg zu vertreten.