In einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 05.03.2024 zu 1 Ob 27/24 p, wurde ein Fall behandelt, in dem es um die Haftung für einen Wasserschaden während einer Bauphase ging. Ein Installateurbetrieb hatte Wasserleitungen installiert, die später einen erheblichen Schaden verursachten, da sie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht korrekt angeschlossen waren. Die Leitungswasser-Haftpflichtversicherung übernahm zunächst die Kosten des Schadens und verlangte diese dann vom Installateurbetrieb zurück.
Der Installateur argumentierte, dass der Trockenbauer, der die Wände verschloss, hätte überprüfen müssen, ob die Leitungen korrekt angeschlossen waren. Der OGH entschied jedoch, dass die primäre Verantwortung für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Installationen beim Installateur liegt. Es wurde festgestellt, dass es unangemessen ist, von einem Trockenbauer zu erwarten, dass er die Fachkenntnis oder die Verantwortung hat, die Arbeit eines spezialisierten Installateurs zu überprüfen.
**Für Laien bedeutet dies:** Dieses Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der Verantwortungsübernahme durch Fachkräfte bei Bauarbeiten. Installateure sind verpflichtet, ihre Arbeit korrekt auszuführen und sicherzustellen, dass alle Installationen vor dem Verkleiden der Wände überprüft und funktionsfähig sind. Die Entscheidung unterstreicht auch die Bedeutung der klaren Aufgabenverteilung auf Baustellen, um teure Fehler und folgende Haftungsfragen zu vermeiden.
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