OGH schützt vor einseitigen Bauträgerklauseln

Aktuelles OGH-Urteil
schützt Verbraucher vor einseitigen
Vertragsklauseln
arrow

OGH erklärt unfaire Bauträgerklauseln für unwirksam

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mit Urteil vom 19.03.2024 zu 4 Ob 158/23y die Rechte von Verbrauchern gestärkt, indem er mehrere unfaire Klauseln in Bauträgerverträgen für ungültig erklärte. Die Entscheidung betont, dass viele Klauseln in Kauf- und Bauträgerverträgen oft einseitig zugunsten der Bauträger formuliert sind und erfolgreich angefochten werden können.

Beispiele für die vom OGH beanstandeten Klauseln umfassen Bedingungen, die eine vorzeitige Zahlung ohne angemessene Sicherheiten für den Käufer verlangen oder unklare Regelungen zur Mängelbeseitigung enthalten, die den Käufer unverhältnismäßig benachteiligen. So wurde eine Klausel angefochten, die es dem Bauträger erlaubte, Zahlungen zu verlangen, selbst wenn das Bauprojekt erhebliche Mängel aufwies.

Der OGH wies die Revision der Bauträgerin ab und bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts, das die Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Klauseln erkannte.

**Für Laien bedeutet dies:** Verträge, insbesondere im Immobilienbereich, können oft komplexe und für den Verbraucher nachteilige Klauseln enthalten. Dieses Urteil bekräftigt, dass solche Klauseln nicht hingenommen werden müssen und ihre Anfechtung möglich ist. Es betont zudem die Notwendigkeit, Verträge vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen oder durch einen Rechtsexperten überprüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Baurecht in Tirol und Vorarlberg, steht Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Verbraucher geschützt werden. Wir unterstützen Sie dabei, gegen unfaire Vertragspraktiken vorzugehen und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Zurück zur Übersicht
Ablauf

Wir bieten effektive Lösungen für Ihre Baurechtsfragen. 

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
Unser Ablauf
Kontaktdaten

Wir sind für Sie da unter:
kanzlei@finkimrecht.at
Telefon: +43541264640

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
Kontakt
Neuigkeiten

Erfahren Sie alle wichtigen Neuigkeiten aus dem Baurecht.

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
News

Wir helfen
Ihnen gerne

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Baurechtsfragen

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in ähnlichen Fällen zu beraten und Ihre Rechte in Bau- und Veranstaltungssicherheitsangelegenheiten in Tirol und Vorarlberg zu vertreten.