In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte bei grenzüberschreitenden Bauprojekten bekräftigt, wenn der Erfüllungsort eines Bauprojekts in Österreich liegt – so auch bei Planungsleistungen ausländischer Dienstleister für Projekte in Österreich.
Kurze Beschreibung des Sachverhaltes
Die österreichische Klägerin beauftragte die italienische Beklagte mit Planungs- und Bauleitungsdienstleistungen für ein Wirtshaus. Nach Unstimmigkeiten erhob die Klägerin Ansprüche auf Schadenersatz wegen mangelhafter Planungsleistungen. Die Beklagte wendete die internationale Unzuständigkeit des österreichischen Gerichts ein. Die Vorinstanzen stützten diese Einrede, was zu einer Revision beim OGH führte.
Nähere Beschreibung der Aussagen
Juristische Kernpunkte der Entscheidung
Der OGH widersprach den Vorinstanzen und bestimmte, dass österreichische Gerichte international zuständig sind, da der Erfüllungsort des Vertrages – das Bauprojekt selbst – in Österreich liegt. Diese Entscheidung basiert auf der Rechtsauffassung, dass der Ort, an dem die Dienstleistungen ihre tatsächliche Verwendung finden, entscheidend ist. Die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ähnlichen Fragen unterstützte diese Sichtweise, wobei der Erfüllungsort dort ist, wo die Software tatsächlich eingesetzt wird.
Auswirkungen auf die Zuständigkeitsregelung
Diese Entscheidung klärt wesentliche Fragen zur Bestimmung des Erfüllungsortes bei Dienstleistungen, die in mehreren Ländern erbracht werden. Sie betont die Bedeutung des tatsächlichen Einsatzorts der Dienstleistung im Rahmen des Projekts als Kriterium für die Zuständigkeit.
Fazit von Dr. Christopher Fink
Dr. Christopher Fink hebt hervor: "Diese OGH-Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für die Abwicklung internationaler Bauprojekte dar. Sie bekräftigt die Position, dass der physische Ort, an dem ein Bauprojekt realisiert wird, ausschlaggebend für die gerichtliche Zuständigkeit ist. Diese Klarstellung ist besonders relevant für Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Anspruch nehmen."