Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Bauprojekten

Entscheidung des OGH zur internationalen Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Bauprojekten
arrow

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte bei grenzüberschreitenden Bauprojekten bekräftigt, wenn der Erfüllungsort eines Bauprojekts in Österreich liegt – so auch bei Planungsleistungen ausländischer Dienstleister für Projekte in Österreich.

Kurze Beschreibung des Sachverhaltes

Die österreichische Klägerin beauftragte die italienische Beklagte mit Planungs- und Bauleitungsdienstleistungen für ein Wirtshaus. Nach Unstimmigkeiten erhob die Klägerin Ansprüche auf Schadenersatz wegen mangelhafter Planungsleistungen. Die Beklagte wendete die internationale Unzuständigkeit des österreichischen Gerichts ein. Die Vorinstanzen stützten diese Einrede, was zu einer Revision beim OGH führte.

Nähere Beschreibung der Aussagen

Juristische Kernpunkte der Entscheidung

Der OGH widersprach den Vorinstanzen und bestimmte, dass österreichische Gerichte international zuständig sind, da der Erfüllungsort des Vertrages – das Bauprojekt selbst – in Österreich liegt. Diese Entscheidung basiert auf der Rechtsauffassung, dass der Ort, an dem die Dienstleistungen ihre tatsächliche Verwendung finden, entscheidend ist. Die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ähnlichen Fragen unterstützte diese Sichtweise, wobei der Erfüllungsort dort ist, wo die Software tatsächlich eingesetzt wird.

Auswirkungen auf die Zuständigkeitsregelung

Diese Entscheidung klärt wesentliche Fragen zur Bestimmung des Erfüllungsortes bei Dienstleistungen, die in mehreren Ländern erbracht werden. Sie betont die Bedeutung des tatsächlichen Einsatzorts der Dienstleistung im Rahmen des Projekts als Kriterium für die Zuständigkeit.

Fazit von Dr. Christopher Fink

Dr. Christopher Fink hebt hervor: "Diese OGH-Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für die Abwicklung internationaler Bauprojekte dar. Sie bekräftigt die Position, dass der physische Ort, an dem ein Bauprojekt realisiert wird, ausschlaggebend für die gerichtliche Zuständigkeit ist. Diese Klarstellung ist besonders relevant für Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Anspruch nehmen."

 

 

 

 

 

Zurück zur Übersicht
Ablauf

Wir bieten effektive Lösungen für Ihre Baurechtsfragen. 

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
Unser Ablauf
Kontaktdaten

Wir sind für Sie da unter:
kanzlei@finkimrecht.at
Telefon: +43541264640

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
Kontakt
Neuigkeiten

Erfahren Sie alle wichtigen Neuigkeiten aus dem Baurecht.

Fachanwalt für Baurecht - Imst für Unternehmer
News

Wir helfen
Ihnen gerne

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Baurechtsfragen

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in ähnlichen Fällen zu beraten und Ihre Rechte in Bau- und Veranstaltungssicherheitsangelegenheiten in Tirol und Vorarlberg zu vertreten.